Checkliste für Ihren ersten Termin in der Wiener Praxis
Herzlich willkommen! Damit Sie gut vorbereitet zum Erstgespräch kommen, finden Sie hier alle wichtigen Informationen auf einen Blick.
Im Mittelpunkt steht der Mensch mit seinen individuellen Anliegen, Ressourcen und Zielen. Dabei verfolgen wir einen ganzheitlichen Ansatz, der sowohl persönliche Lebensumstände als auch arbeitsbezogene Einflussfaktoren berücksichtigt. Denn psychisches Wohlbefinden entsteht im Zusammenspiel vieler Aspekte – wie zum Beispiel Arbeitsumfeld, private Beziehungen, gesundheitliche Situation oder Lebensziele.
Wir helfen dabei, innere Klarheit zu gewinnen, Handlungsspielräume zu erweitern und konstruktive Wege mit Belastungen, Unsicherheiten oder Veränderungen umzugehen. Ob es um akute Stressreaktionen, Entscheidungssituationen, Konflikte, Burnout-Tendenzen oder einfach um das Bedürfnis nach Orientierung geht – unsere Begleitung ist vertraulich, individuell abgestimmt und lösungsorientiert.
Schnelle Entlastung bei beruflichen Belastungen
Individuelle Beratung mit fundierten Methoden
Flexible Termine vor Ort oder online
1. Ankommen & Orientierung
Bitte nehmen Sie im Warteraum Platz.Sie werden zur vereinbarten Zeit abgeholt. Sollte sich der Beginn um wenige Minuten verzögern, bitten wir um Ihr Verständnis. Eine laufende Sitzung wird immer in Ruhe abgeschlossen.
2. Was Sie mitbringen sollten
Bitte bringen Sie, sofern vorhanden, relevante Vorbefunde sowie ärztliche oder psychologische Berichte mit. Falls bereits Diagnosen oder Testergebnisse vorliegen, nehmen Sie diese bitte ebenfalls zum Termin mit. Außerdem benötigen wir eine Liste der aktuell eingenommenen Medikamente. Gegebenenfalls ist auch eine Überweisung oder die Fragestellung der zuweisenden Stelle hilfreich. Bei Kindern und Jugendlichen bitten wir zusätzlich um Schulunterlagen, zum Beispiel Zeugnisse oder Rückmeldungen von Lehrkräften.
Darüber hinaus brauchen Sie nichts weiter. Alles Wesentliche besprechen wir gemeinsam im Erstgespräch.
3. Dauer & Kosten
Das Erstgespräch dauert in der Regel 50 Minuten.
Kosten: ab 160 € bei psychologischen/psychotherapeutischen Erstgesprächen, ab 250 € bei fachärztlichen Erstterminen – jeweils bar vor Ort zu bezahlen. Sie erhalten eine Honorarnote zur Einreichung bei Ihrer Krankenkasse oder Zusatzversicherung.
Achtung: Für die Einreichung bei der Krankenkasse benötigen Sie spätestens vor dem zweiten Termin eine Zuweisung Ihrer Hausärztin/Ihres Hausarztes bzw. bei Kindern und Jugendlichen der Kinderärztin/des Kinderarztes.
4. Absageregelung
Termine können bis spätestens 48 Stunden vorab kostenfrei abgesagt oder verschoben werden. Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen wird der Termin voll in Rechnung gestellt.
Warum diese Regelung?
Der Termin ist exklusiv für Sie reserviert. Kurzfristig frei gewordene Zeiten können meist nicht mehr neu vergeben werden. Die 48-Stunden-Regel dient daher dem fairen Umgang mit unserer Zeit und den Ressourcen anderer Patient:innen.
Ablauf des Erstgesprächs
Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und der ersten Orientierung:
- Was führt Sie in die Praxis?
- Welche Themen beschäftigen Sie?
- Was wurde bisher unternommen?
- Welche Erwartungen haben Sie an die Behandlung?
Im Erstgespräch nehmen wir uns Zeit, gemeinsam zu reflektieren, was Sie aktuell unterstützen könnte – welche Art der Begleitung sinnvoll erscheint oder ob ergänzende Schritte oder Abklärungen hilfreich wären. Ziel ist es, Ihre Situation besser zu verstehen und mögliche nächste Schritte in Ihrem Tempo zu besprechen.
Erstgespräch mit Kindern und Jugendlichen
Beim Ersttermin mit Kindern ist es unterschiedlich, wer dabei sein sollte: Manche Gespräche finden zunächst nur mit den Eltern statt, manchmal ist es sinnvoll, direkt mit dem Kind zu beginnen, und oft ist eine Kombination hilfreich. Bitte klären Sie vorab telefonisch oder per E-Mail, wie wir den Termin gestalten, damit sich alle gut aufgehoben fühlen.
Weitere wichtige Hinweise
- Vertraulichkeit: Alle Gespräche unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht.
- Barrierefreiheit: Bitte informieren Sie uns im Vorfeld, falls Sie besondere Zugänge oder Unterstützung benötigen.
Information zum Kostenersatz
Nachstehend finden Sie Informationen zum Kostenersatz für psychotherapeutische und klinisch-psychologische Leistungen
Kostenersatz für klinisch-psychologische Behandlungen
Seit 1. Jänner 2024 ist die klinisch-psychologische Behandlung eine Kassenleistung.
- Kostenzuschuss für alle Versicherten möglich.
- Voraussetzung: Der:die Klinische Psycholog:in muss in der Liste der Klinischen Psycholog:innen des Gesundheitsministeriums eingetragen sein.
- Diese Liste ist hier abrufbar.
- Eine psychische Erkrankung/Befindungsstörung muss im sozialversicherungsrechtlichen Sinn vorliegen.
- Spätestens vor der zweiten Behandlung ist eine ärztliche Untersuchung und Bestätigung erforderlich.
- Informationen zur Einreichung und erforderliche Formulare: BÖP – ASVG-Informationen
Kostenersatz für klinisch- psychologische Diagnostik
Kostenübernahme für klinisch-psychologische Diagnostik durch private Krankenversicherungen in Österreich variiert je nach Versicherungsanbieter und individuellem Tarif. Die staatliche Krankenkasse übernimmt keinen Kostenanteil.
Kostenersatz für psychotherapeutische Leistungen
Höhe des Kostenersatzes variiert je nach Sozialversicherungsträger.
- Voraussetzung: Krankheitswertige Diagnose muss vorliegen.
- Kein Kostenersatz für folgende Diagnosen:
- F81 (Umschriebene Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten)
- F7 (Intellektuelle Beeinträchtigungen)
- Vor der zweiten Sitzung erforderlich:
- Ärztliche Zuweisung zur Psychotherapie durch eine:n Allgemeinmediziner:in.
- Kein Kostenersatz für: Psychotherapeut:innen, die noch „in Ausbildung unter Supervision“ tätig sind.
Zusätzliche Hinweise: Weitere Informationen gibt es direkt beim jeweiligen Sozialversicherungsträger.
Häufige Fragen & Antworten
Was, wenn ich mich nicht sofort öffnen kann?
Das ist vollkommen in Ordnung. Vertrauen entsteht mit der Zeit. Sie geben nur das preis, was für Sie stimmig ist.
Kann ich jemanden zum Erstgespräch mitbringen?
Wenn Sie sich dadurch sicherer fühlen, ist das nach vorheriger Absprache möglich – z. B. ein Elternteil, Partner:in oder Vertrauensperson.
Muss ich mich vorher schon auf das Gespräch vorbereiten?
Eine spezielle Vorbereitung ist nicht erforderlich. Es kann jedoch hilfreich sein, wenn Sie sich im Vorfeld Gedanken darüber machen, was Sie aus der Sitzung mitnehmen möchten oder welche Fragen Sie haben.
Was passiert, wenn ich nach dem Erstgespräch nicht sicher bin, ob ich fortfahren möchte?
Das ist völlig in Ordnung. Sie können sich Zeit nehmen, um zu entscheiden, ob eine weitere Therapie oder Beratung für Sie der richtige Schritt ist. Wir unterstützen Sie dabei, den besten Weg für Ihre Situation zu finden.
Wird das Erstgespräch aufgezeichnet?
Nein, das Erstgespräch wird nicht aufgezeichnet. Alle Gespräche unterliegen der Schweigepflicht, und Ihre Informationen werden vertraulich behandelt.
Muss ich regelmäßig Termine wahrnehmen?
Ob regelmäßige Termine notwendig sind, wird im Erstgespräch besprochen. Für viele Menschen sind regelmäßige Sitzungen hilfreich, aber wir richten uns nach Ihren individuellen Bedürfnissen.
Werden meine Daten sicher aufbewahrt?
Ja, Ihre Daten werden gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen sicher und vertraulich behandelt. Weitere Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Kann ich auch ohne ärztliche Überweisung kommen?
Ja, eine Überweisung ist nicht notwendig. Sie können sich direkt an uns wenden, wenn Sie Unterstützung benötigen.
Wir freuen uns auf eine Kennenlernen!
Kontakt & Anmeldung
Eine zeitnahe Rückmeldung auf Ihre Anfrage ist selbstverständlich.
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